Allgemeine Verkaufsbedingungen
I. Geltungsbereich
- Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB); entgegenstehende oder unseren AVB abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AVB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen- und Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen. - Unsere AVB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
II. Angebot / Vertragsschluss
Verträge kommen nur durch unsere schriftliche oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung zustande. Bis dahin sind unsere Angebote, insbesondere aber nicht
ausschließlich, hinsichtlich Ausführung, Preise und Fristen freibleibend und nicht bindend, soweit sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet werden. Für den Umfang der Lieferung
oder Leistung ist grundsätzlich nur die Auftragsbestätigung maßgeblich.
III. Lieferung / Lieferzeit
Lieferfristen oder Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung und sind mit Meldung der
Versandbereitschaft eingehalten. Lieferfristen beginnen erst, wenn über alle Einzelheiten der Bestellung, einschließlich der technischen Ausführung des Liefergegenstandes,
Übereinstimmung erzielt ist. Verlangt der Kunde nach der Auftragsbestätigung eine nicht nur unwesentliche Änderung und wird dieses Verlangen von uns akzeptiert, so beginnt die Lieferfrist
erst mit der Bestätigung der letzten Änderung. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag (z.B. Stellung von Sicherheiten
oder Anzahlungen) uns gegenüber nicht nachkommt. Dies gilt entsprechend für die Liefertermine. Weitergehende Rechte oder Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Können wir Lieferzeiten aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten, (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und
gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferzeit mitteilen. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. - Angemessene Teillieferungen oder Teilleistungen und handelsübliche oder zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig, soweit sie für den Kunden keinen
unzumutbaren zusätzlichen Aufwand bedeuten. - Geraten wir in Lieferverzug haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dem Kunden stehen Schadensersatzansprüche nur in Höhe des vorhersehbaren und typischerweise bei
Störungen dieser Art und dieses Geschäftsbereiches entstehenden Schadens zu. - Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder kommt der Kunde schuldhaft seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, sind wir
berechtigt, den Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. - Fälle Höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns eine Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns von
unseren Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag; bei vorübergehenden Hindernissen - jedoch nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist nach
Wegfall der Behinderung. Ist dem Kunden die Verzögerung nicht zuzumuten, kann er durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten; dies gilt nicht bei Teillieferungen von
Rahmenverträgen. Das Vorliegen Höherer Gewalt wird insbesondere vermutet, bei (i) Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorakte, Sabotage, (ii) Währungs- und Handelsbeschränkungen,
Embargo, Sanktionen; (iii) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Enteignung, (iv) Pandemie, Epidemie, (v) Explosion, Feuer, längerer Ausfall von Transportmitteln,
Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vi) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
IV. Preise
- Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz des Lieferanten in Euro zzgl. der jeweils gültigen
Umsatzsteuer. Die Preise gelten für den in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten
Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. - Kosten für Verpackung und Versendung sind gesondert zu vergüten.
- Die Berechnung des Materialzuschlages wird separat nach Tageskurs ausgewiesen.
V. Rechnungserteilung / Zahlung
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Vereinbarte Zahlungsfristen sind eingehalten, wenn uns der zu zahlende Betrag Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
- Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich der Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Die Zahlung der Vergütung bei Mängeln von Teilen der Lieferung oder Leistung kann nur in der Höhe zurückbehalten werden, die dem Wert der mangelhaften Lieferung oder Leistung
entspricht. - Sämtliche Forderungen gegen unseren Kunden, egal, aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der uns zum Rücktritt berechtigt.
- Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, Zahlungseinstellung, bei Nachsuchung um einen Vergleich oder um ein Moratorium seitens des
Kunden wird die gesamte uns geschuldete Forderung sofort fällig. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse
abgelehnt wurde. Wir können in diesem Fall Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen und eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
VI. Erfüllungsort / Gefahrenübergang / Versendung
- Der Versand erfolgt auf die Gefahr und Rechnung des Kunden.
- Mangels besonderer Vereinbarung stehen uns die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei.
- Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz des Lieferanten auf den Kunden über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Auslieferung an den Spediteur, spätestens mit Verlassen des Werks auf den Kunden über.
Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgt der Gefahrübergang mit der Mitteilung der Versandbereitschaft.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und den gelieferten Gegenstand herauszuverlangen; der Kunde ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet. - Der Kunde ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu verwenden und weiter zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die
Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Der Kunde tritt uns bereits jetzt die Entgeltforderungen gegen seine Abnehmer in vollem Umfang ab, die aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehen sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die ihm aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine
Abnehmer oder Dritte zustehen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung auf seine Rechnung im eigenen Namen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. - Die Be- und Verarbeitung des gelieferten Gegenstandes erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht uns gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes des von uns gelieferten Gegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn der gelieferte
Gegenstand mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen vermischt oder verbunden wird. - Wird der gelieferte Gegenstand dergestalt mit einem Grundstück oder einer beweglichen Sache verbunden oder vermischt, dass unser Eigentum an dem gelieferten Gegenstand erlischt,
so tritt der Kunde uns die Forderung zur Sicherheit in Höhe des Verhältnisses des Wertes des gelieferten Gegenstandes zu den übrigen verbundenen/vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung/Vermischung ab, die ihm aufgrund der Verbindung oder Vermischung gegen den Dritten erwachsen. - Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als
10% übersteigt. Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen. - Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus dem Verkauf oder der anderweiten
Veräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der
Forderung in Höhe dieses Miteigentumsanteils. - Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos
einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab. Werden Zwischensalden gezogen und ist deren Vortrag vereinbart, so ist die uns nach der vorstehenden Regelung an
sich aus dem Zwischensaldo zustehende Forderung für den nächsten Saldo wie an uns abgetreten zu behandeln. - Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir dürfen von diesem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns ordnungsgemäß nachkommt und solange uns keine Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts vor, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner benennt, alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen an uns aushändigt und dem Schuldner die
Abtretung anzeigt. Darüber hinaus sind wir auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
VIII. Beschaffenheit / Rügepflichten
- Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware ist ausschließlich der vereinbarten Produktbeschreibung, den Systembeschreibungen oder unseren Produktinformationen zu
entnehmen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung zusätzlicher objektiver Anforderungen an die Ware im Sinne des § 434 Abs. 3 BGB. Für die Eignung der Ware zu
bestimmten Verwendungszwecken haften wir nur, wenn diese Eignung ausdrücklich vereinbart wurde. - Wir erbringen unsere Leistungen nach dem Stand der Technik und der vereinbarten Ausführung. Abweichungen der gelieferten Ware von der Bestellung, insbesondere im Hinblick
auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten. - Wir übernehmen keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden
geschlossen. - Bei Kaufverträgen gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Einer Abbedingung durch den Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
- Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an uns kann nur mit unserem vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne unser vorheriges Einverständnis erfolgen, brauchen von uns nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.
IX. Gewährleistung
- Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
- Im Falle der berechtigten Mangelrüge werden wir nach eigenem Ermessen die mangelhafte Ware unentgeltlich nachbessern oder eine mangelfreie Ware neu liefern.
- Der Kunde wird uns die Gelegenheit zur zweimaligen Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist geben.
- Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es
sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. - Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Dieser Ausschluss gilt insbesondere, wenn der Kunde die Ware ohne vorherige Prüfung oder Nachbesserungsverlangen gegenüber uns an seinen Abnehmer weiterveräußert oder
verarbeitet. - Soweit ein Rückgriff gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann, haften wir nur, wenn und soweit der Mangel der gelieferten Ware auf einem von uns zu vertretenden Umstand
zurückzuführen ist. Ein Rückgriff ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Vorgaben, Spezifikationen oder Materialien des Kunden oder dessen Abnehmers beruht. - Die Haftung für sämtliche Schäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht in diesen Bestimmungen ausdrücklich benannt ist, auch soweit sie nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Inhaber, leitender Angestellter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind
oder die aus schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht herrühren. Im letzteren Fall wird die Haftung allerdings nur für den typischerweise eintretenden, voraussehbaren Schaden
übernommen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf. - Der Haftungsausschluss gilt weiterhin nicht in den Fällen, in welchen bei Mängeln des Liefergegenstandes für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder durch privat genutzte
Gegenstände verursachte Schäden an Sachen gehaftet wird. Ferner gilt er nicht, insoweit wir eine Garantie übernommen haben. - Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel, soweit diese nicht unter § 445a BGB fallen, beträgt zwölf Monate nach Ablieferung der Ware beim Kunden. Handelt es sich um den Ersatz von
Schäden für die Verletzung an Körper oder Gesundheit oder wurde der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns oder unserem Erfüllungsgehilfen verursacht, gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist. - Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn das Ergebnis der Leistungen bzw. Ausführung oder des Liefergegenstandes durch den Kunden verändert worden sind. Verweigert
der Kunde uns die Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Mängel oder bessert er ohne unsere vorherige Zustimmung nach, erlischt der Anspruch auf Gewährleistung ebenfalls, soweit der Kunde nicht wegen der Gefahr der Verschlechterung unverzüglich selbst handeln musste. Der Anspruch auf Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auch nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang wegen fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, wegen übermäßiger Beanspruchung, wegen ungeeigneter Betriebsmittel und wegen
elektrischer und/oder mechanischer Einflüsse entstehen, die über die übliche Nutzung hinausgehen.
X. Haftung / Sonstige Schadensersatzansprüche
- Eine weitergehende Haftung als in Ziffer IX. vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB. - Die Begrenzung nach Ziffer 10.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
- Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Kunden ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer
Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. - Soweit wir für einen Fehler gemäß den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) ersatzpflichtig sind, richten sich Umfang der Haftung ausschließlich nach den
Regelungen dieses Gesetzes. Eine darüber hinausgehende Haftung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
XI. Rücktritt / Kündigung
- Wird die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nachträglich unmöglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei teilweiser Unmöglichkeit ist
er zum Rücktritt hinsichtlich des Teils der vertraglichen Leistungen berechtigt, dessen Erfüllung unmöglich geworden ist. Hat die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse mehr, kann er vom Vertrag insgesamt zurücktreten. Ansprüche auf Schadensersatz stehen dem Kunden in solchen Fällen nur unter den in Ziffer IX. und X. genannten Voraussetzungen zu. - Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
(a) wenn sich entgegen der vor Vertragsabschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der
Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne Weiteres angenommen werden in
einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder
eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es
sich um Beziehungen zwischen Lieferant und Kunden handelt.
(b) wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine
Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
(c) Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen
Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder
Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit der Lieferant sein Einverständnis mit
der Veräußerung schriftlich erklärt hat.
(d) Wenn der Kunde gegen Exportkontrollvorschriften, insbesondere Embargo und
Sanktionsvorschriften, verstößt.
XII. Urheberrechte
- Für alle an uns zum Zwecke der Lieferung oder Leistung übergebenen Unterlagen, Gegenstände und dergleichen steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch
nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und den uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, Herstellung oder Lieferung von
einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen. Uns überlassene Unterlagen, Gegenstände und dergleichen, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Sonst ist der Auftragnehmer berechtigt, diese drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten. - An Mustern, Modellen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Kalkulationen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – und anderen
Unterlagen behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung
zugänglich gemacht werden. Die dem Angebot beigefügten Zeichnungen und anderen Unterlagen sind auf unser Verlangen hin, unverzüglich an uns zurückzugeben.
XIII. Gewerbliche Schutzrechte
- Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im
Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden
berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziffer 8.9 bestimmten Frist, dadurch dass wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die
betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen werden. Ist dies nicht zu angemessenen
Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde uns über die
vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen
vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. - Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, insbesondere soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des
Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten
Produkten eingesetzt wird.
XIV. Datenschutz
- Im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeiten wir auch personenbezogene Daten unserer Kunden und deren Mitarbeiter (z.B. Kontaktdaten, sonstige personenbezogene Daten zur
Vertragsdurchführung). Alle unsere Mitarbeiter werden schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet und über die einzuhaltenden Datenschutzvorschriften belehrt. - Erhält der Kunde bei der Erbringung der Vertragsleistungen Zugang zu personenbezogenen Daten, wird er die geltenden Datenschutzvorschriften beachten, insbesondere
personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der Vertragsleistungen erheben, verarbeiten und/oder nutzen (Zweckbestimmung), seine Mitarbeiter auf das
Datengeheimnis verpflichten und diese über die einzuhaltenden Datenschutzvorschriften belehren.
XV. Ausfuhrbestimmungen / Exportkontrollrecht
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Ausfuhr der gelieferten Produkte, Informationen, Software und Dokumentationen (gemeinsam auch als Produkte bezeichnet) nach den jeweiligen einschlägigen Exportbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäische Union und/oder den Vereinigten Staaten von Amerika – z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres
Verwendungszweckes oder Endverbleibs – der Genehmigungspflicht unterliegen kann oder ausgeschlossen sein kann und Zuwiderhandlungen strafrechtlich bewehrt sind. Der Kunde steht deshalb dafür ein, sämtliche national oder international geltenden einschlägigen Exportbestimmungen strikt zu beachten und die gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen
einzuholen. - Wir kennzeichnen Informationen, Software und Dokumentation hinsichtlich der Genehmigungspflichten nach der deutschen und der EU-Ausfuhrliste sowie der US Commerce
Control List. Im Falle der Verletzung der obigen Verpflichtungen durch den Kunden wird dieser uns auf erstes Anfordern hin von sämtlichen Ansprüchen freistellen und sämtliche Schäden
ersetzen, die der Lieferant oder Lizenzgeber des Auftragnehmers, Dritte oder staatliche und/oder internationale Behörden bzw. Organisationen gegenüber uns geltend machen. - Der Kunde wird vor Weitergabe der von uns gelieferten Waren bzw. der von uns erbrachten Werk- und Dienstleistungen an Dritte insbesondere prüfen und durch geeignete Maßnahmen
sicherstellen, dass
• er nicht durch eine solche Weitergabe an Dritte oder durch das Bereitstellen sonstiger wirtschaftlicher Ressourcen im Zusammenhang mit unseren Waren, Werk- und Dienstleistungen
gegen ein Embargo der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und/ oder der Vereinten Nationen - auch unter Berücksichtigung etwaiger Beschränkungen für
Inlandsgeschäfte und etwaiger Umgehungsverbote - verstößt;
• solche Waren, Werk- und Dienstleistungen nicht für eine verbotene bzw. genehmigungspflichtige rüstungsrelevante, kern- oder waffentechnische Verwendung bestimmt
sind, es sei denn, etwaig erforderliche Genehmigungen liegen vor;
• die Regelungen sämtlicher einschlägiger Sanktionslisten der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika betreffend den Geschäftsverkehr mit dort genannten
Unternehmen, Personen oder Organisationen eingehalten werden. - Der Kunde wird seine Unterlieferanten ebenfalls auf die Einhaltung und Umsetzung der Anforderungen der Exportkontrollvorschriften verpflichten und deren Einhaltung mit
angemessenen Mitteln kontrollieren. - Sofern zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen durch Behörden oder durch uns erforderlich, wird der Kunde nach entsprechender Aufforderung unverzüglich alle Informationen
über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der von uns gelieferten Waren bzw. der von uns erbrachten Werk- und Dienstleistungen sowie diesbezüglich geltende Exportkontrollbeschränkungen zur Verfügung stellen. - Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten uns gegenüber wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen
durch den Kunden geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller uns in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen.
XVI. Unternehmerische Verantwortung
- Wir bekennen uns zum Code of Conduct der Phoenix Mecano-Gruppe, der unter https://www.phoenix-mecano.com/de/downloads abrufbar ist. Der Kunde verpflichtet sich im
Rahmen seiner unternehmerischen Verantwortung ebenfalls rechtlich und ethisch im Sinne unseres Verhaltenskodex zu handeln.
XVI. Teilunwirksamkeit
- Sollten einzelne Teile dieser AVB rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. Soweit die Bestimmungen unwirksam
sind, richtet sich der Inhalt der Bedingungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
XVII.Gerichtstand / Anwendbares Recht
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens, wenn der Kunde Kaufmann ist. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, unsere Ansprüche an jedem anderen
zulässigen Gerichtsstand geltend zu machen. - Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge des
internationalen Warenverkaufs (CiSG).
Stand 05/2025
